Gründerwissen - Rechtsformen für Unternehmen
Welche Rechtsform ist bei der Existenzgründung für Sie die beste Wahl. Möchten Sie nur mit dem Geschäftsvermögen haften? Haben Sie einen stillen Investor? Wo kann ich Steuern sparen?
Im Folgenden ein kurzer Überblick. Wir machen keine Rechtsberatung – für rechtliche Fragen zur Unternehmensgründung sollte immer ein Notar der Ansprechpartner sein. Möchten Sie speziell auf Ihre Situation hin beraten werden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Einzelunternehmung
Die meisten Existenzgründer gründen zu aller erst als Einzelunternehmung. Ausser der Gewerbeanmeldung entstehen keine weiteren Kosten bei der Gründung eines Einzelunternehmens.
Anzahl Gründer: 1
Startkapital: keins
Haftung: volle Haftung, auch auf das Privatvermögen
Aufwand Formalitäten: Anmeldung Gewerbeamt
Name: Der volle Name des Gründers muss im Firmennamen vorkommen
- z. Bsp.: Sonnenschein Sonnenstudio Max Mustermann
Kosten: geringe Kosten für die Gewerbeanmeldung
GbR
Bei der GbR schließen sich zwei oder mehrere natürliche (z. B. Einzelunternehmen) oder juristische (z. B. GmbH) zusammen.
Anzahl Gründer: 2 oder mehr
Startkapital: keins
Haftung: volle Haftung, auch auf das Privatvermögen
Aufwand Formalitäten: Anmeldung Gewerbeamt, ein Gesellschaftervertrag sollte geschlossen werden, muss aber nicht zwingend vom Notar beglaubigt werden
Name: Der volle Name der Gründer muss im Firmennamen vorkommen
- z. Bsp.: Sonnenschein Sonnenstudio Max Mustermann & Luisa Mustermann
Kosten: geringe Kosten für die Gewerbeanmeldung
UG
Eine häufige Alternative zur Gründung einer GmbH. Die Abläufe der Gründung sind ähnlich. Die Haftung ist wie bei der GmbH begrenzt. Das heisst, man haftet nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur in Höhe der Einlagen.
Die UG kann theoretisch mit einem Startkapital von einem Euro realisiert werden. Das ist allerdings nicht ratsam, damit nicht gleich am Anfang der Existenzgründung die Insolvenz droht.
Wichtig bei der UG ist, dass die Gewinne nicht komplett ausgeschüttet werden dürfen, sondern Rücklagen gebildet werden müssen, bis eine Einlage von 25.000 erreicht wurde. Danach wandelt sich die UG in eine GmbH um.
Anzahl Gründer: 1 oder mehr
Startkapital: ab 1 Euro
Haftung: nur Haftung auf die Einlage der UG
Aufwand Formalitäten: Erstellung eines Gesellschaftervertrages, mit einem Notar einen Termin vereinbaren, der Gesellschaftsvertrag wird vom Notar beurkundet, ein Geschäftsführer wird bestellt, mit dem Nachweis der Einzahlung das Stammkapitals wird der Notar die Gesellschaft beim Handelsregister eintragen lassen, man bekommt vom Handelsregister die Bestätigung der Eintragung und die Rechnung, danach erst kann die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen
Name: Phantasiename mit dem Zusatz UG muss vorkommen (wichtig vorher genau die Namen recherchieren)
- z. Bsp.: Sonnenschein Sonnenstudio UG
Kosten: Kosten Notar (je nach Höhe der Einlage + Erstellung Gesellschaftsvertrag), Kosten Eintrag Handelsregister, Kosten Anmeldung Gewerbeamt,
GmbH
Bei der GmbH ist zum Unterschied zu der UG ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro nötig, mit denen man auch haftet. Es gibt Ausnahmefälle bei denen auch eine private Haftung einsetzen kann. Dazu kann Sie der Notar bei Gründung aber umfassend beraten.
Anzahl Gründer: 1 oder mehr
Startkapital: ab 25.000 Euro (bei 1 Mann GmbH sind vorerst auch 12.500 Euro ausreichend)
Haftung: nur Haftung auf die Einlage der GmbH
Aufwand Formalitäten: Erstellung eines Gesellschaftervertrages, mit einem Notar einen Termin vereinbaren, der Gesellschaftsvertrag wird vom Notar beurkundet, ein Geschäftsführer wird bestellt, mit dem Nachweis der Einzahlung das Stammkapitals wird der Notar die Gesellschaft beim Handelsregister eintragen lassen, man bekommt vom Handelsregister die Bestätigung der Eintragung und die Rechnung, danach erst kann die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen
Name: Phantasiename mit dem Zusatz GmbH muss vorkommen (wichtig vorher genau die Namen recherchieren)
- z. Bsp.: Sonnenschein Sonnenstudio GmbH
Kosten: Kosten Notar (je nach Höhe der Einlage + Erstellung Gesellschaftsvertrag), Kosten Eintrag Handelsregister, Kosten Anmeldung Gewerbeamt,
GmbH & Co. KG
Bei einer GmbH & Co. KG haftet die GmbH für die KG. Bei einer GmbH & Co. KG gibt es mehrere Vorteile.
Man hat einen größeren Handlungsspielraum in einigen Bereichen und auch die Gewinnausschüttung ist einfacher.
Nachteil ist der erhöhte Gründungsaufwand, da die GmbH und die GmbH & Co. KG beim Notar beurkundet werden müssen und in das Handelsregister eingetragen werden.
Die GmbH ist in dieser Konstellation meist persönlich haftend (Komplementärin) und die Gesellschafter sind die Kommanditisten.
Anzahl Gründer: 1 oder mehr
Startkapital: ab 25000 Euro (bei 1 Mann GmbH sind vorerst auch 12.500 Euro ausreichend)
Haftung: nur Haftung auf die Einlage der GmbH
Aufwand Formalitäten: Erstellung eines Gesellschaftervertrages KG und GmbH & Co. KG, mit einem Notar einen Termin vereinbaren, der Gesellschaftsvertrag wird vom Notar beurkundet (für GmbH und GmbH & Co. KG), ein Geschäftsführer wird bestellt, mit dem Nachweis der Einzahlung das Stammkapitals wird der Notar die Gesellschaft beim Handelsregister eintragen lassen, man bekommt vom Handelsregister die Bestätigung der Eintragung und die Rechnung, danach erst kann die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen
Name: Phantasiename mit dem Zusatz GmbH & Co. KG muss vorkommen (wichtig vorher genau die Namen recherchieren) - z. Bsp.: Sonnenschein Sonnenstudio GmbH & Co. KG
Kosten: Kosten Notar (je nach Höhe der Einlage + Erstellung Gesellschaftsvertrag), Kosten Eintrag Handelsregister 2x, Kosten Anmeldung Gewerbeamt 2x
KG
Bei der KG gibt es 2 unterschiedliche Gesellschafterformen, die unterschiedlich haften.
Zum einen gibt es die Kommanditisten, diese können sich am Unternehmen beteiligen.
Zum anderen gibt es den Komplimentär, dieser führt die Geschäfte allein, trifft alle Entscheidungen, haftet aber auch mit seinem Privatvermögen wobei hingegen die Kommanditisten nur mit Ihren Einlagen haften.
Anzahl Gründer: 2 oder mehr
Startkapital: ab 1 Euro
Haftung: Komplimentär haftet voll, Komanditisten nur mit Ihren Einlagen
Aufwand Formalitäten: Erstellung eines Gesellschaftervertrages ist empfohlen aber nicht vorgeschrieben, mit einem Notar einen Termin vereinbaren, der Vertrag wird vom Notar beurkundet, mit dem Nachweis der Einzahlung der Einlagen der KG wird der Notar die Gesellschaft beim Handelsregister eintragen lassen, man bekommt vom Handelsregister die Bestätigung der Eintragung und die Rechnung, danach erst kann die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen
Name: Name des Kompimentärs und KG muss vorkommen - z. Bsp.: Max Mustermann KG